Hinweis: Der Spiel- und Stellplatzrechner dient der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine baurechtliche Prüfung. Für die Anzahl der Stellplätze sind insbesondere die gemeindliche Stellplatzsatzung sowie die Anlage 1 zur BayGaStellV maßgeblich. Der Spielplatzbedarf richtet sich nach der gemeindlichen Spielplatzsatzung sowie den jeweils geltenden Rechtsvorschriften. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltung der Gemeinde Feldkirchen-Westerham.